Bundesverfassungsgericht entscheidet zur Ladenöffnung
Wolfgang Greilich: Hessisches Feiertagsgesetz trägt den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung

Wolfgang Greilich „Der Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes und des Ladenöffnungsgesetzes in Hessen, der von CDU und FDP in den Hessischen Landtag eingebracht wurde, trägt den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts mehr als Rechnung. Denn gerade den Schutz der so genannten ‚hohen Feiertage’ weiten wir sogar noch aus“, erklärte Wolfgang Greilich, stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.
Bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Vormittag handele es sich um eine spezifische Fallkonstellation in Berlin. In Hessen wäre dies ohnehin nicht möglich.
„Soweit wir zukünftig Videothekaren erlauben werden, an Sonn- und Feiertagen ab 13 Uhr zu öffnen und die – im Übrigen von der SPD eingeführte – Ausnahmeregelung für Portalwaschanlagen auch auf Waschstraßen ausdehnen werden, wahren wir die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen“, so Greilich weiter.
Anders als in der vorliegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stehe beim Gesetzentwurf von CDU und FDP gerade nicht das „Shopping-Interesse“ im Vordergrund. Vielmehr würden Videotheken ein kulturelles Angebot, welches nicht zuletzt durch den Bundesgesetzgeber anerkannt ist, leisten und gleichzeitig die im Urteil des Bundesverfassungsgericht betonten Ziele der persönlichen Ruhe, Besinnung, Erholung und Zerstreuung – insbesondere von Familien – befördern. Bei den Waschstraßen werde lediglich der technischen Entwicklung Rechnung getragen, im Übrigen der Status quo aber nicht verändert.
„Mit unserem Gesetzentwurf werden wir Bedürfnissen der Menschen nachkommen, gleichzeitig Traditionen wahren und den Schutz der Feiertage stärken“, so Greilich.
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