Föderalismuskommission II
Jörg-Uwe Hahn: „Altschuldentilgung als Eckpunkt unverzichtbar!“

Jörg-Uwe Hahn Als Mitglied der Föderalismus- kommission II begrüßte der hessische FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende, Jörg-Uwe Hahn, dass die Vorsitzenden Günther Oettinger und Peter Struck mit ihrem Eckpunktepapier die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu einem erfolgreichen Abschluss bringen wollen. Nach einer Sitzung der Vertreter der Landtage in Kiel stellte Hahn fest: „Die Eckpunkte enthalten richtige Ansätze, etwa die Vorschläge zu neuen Schuldenregeln. Sie geben einen gemeinsamen Rahmen für Bund und Länder vor, die im Bund durch das Grundgesetz und in den Ländern durch die jeweiligen Landesparlamente als Verfassungsgeber beziehungsweise Haushaltsgesetzgeber konkretisiert werden sollen. Schuldenregeln sind für die Länder wesentliche Bestandteile ihres Haushaltsrechtes. Neue Schuldenregeln bedürfen daher der konstitutiven Mitwirkung durch die Landesparlamente.“
Kritisch bewertete Hahn die Vorschläge der Vorsitzenden der Kommission bezüglich der Altschuldproblematik. „Konsolidierungshilfen in der Form von Zinshilfen sind grundsätzlich zu begrüßen; Zinsen sind neben der Tilgung Teil des zu bewältigenden Schuldendienstes. Dieser Vorschlag ist daher ein wichtiger Baustein und für die Bewältigung der Altschuldproblematik notwendig, aber nicht hinreichend.“
Inkonsequent sei es aus seiner Sicht, die Tilgung der Altschulden nicht zum Gegenstand der Beratung der Föderalismuskommission II machen zu wollen. Zu einer nachhaltigen Konsolidierung der Haushalte gehöre es, die Fragen der Tilgung der Altschulden ebenso entschlossen anzugehen wie die der Zinszahlungen.
Der aus Hessen stammende FDP-Vertreter auf der Landtagsbank Hahn spricht sich für ein Gesamtkonzept aus, das folgende Schwerpunkte haben solle:
- Die Begrenzung der Neuverschuldung,
- die Bewältigung der Altschuldenproblematik und
- die Entwicklung einer aufgabengerechten Finanzausstattung.
Hahn wies darauf hin, dass eine für alle Länder geltende Begrenzung der Neuverschuldung nur dann erreichbar sein werde, wenn man hoch verschuldeten Ländern eine realistische Perspektive zur Bewältigung ihrer Altschulden aufzeigen könne, wozu auch die Tilgung der Altschulden gehöre. Ohne ein solches Konzept würden sich hoch verschuldete Länder nicht auf eine Begrenzung der Neuverschuldung allein einlassen können.
Abschließend formulierte Hahn als Ziel der Reform: „Alle Länder müssen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben in Zukunft dauerhaft aus eigenen regelmäßigen Einnahmen ohne Neuverschuldung finanzieren zu können. Die Landesparlamente müssen durch eine angemessene Finanzausstattung die Möglichkeit behalten, entsprechend ihren Prioritäten und in eigener politischer Verantwortung ihre Haushalte zu gestalten. Den Ländern darf nichts abverlangt werden, von dem schon jetzt feststeht, dass sie es nicht werden umsetzen können.“
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