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10.03.2010

Anhörung zu den neuen Hessischen Vollzugsgesetzen

Jochen Paulus: „Anhörung bestätigt ausgewogenen Gesetzentwurf“


Jochen Paulus
„Mit den neuen Strafvollzugsgesetzen hat die Landesregierung einen ausgewogenen Entwurf vorgelegt, der die richtigen Weichen sowohl für erfolgreiche Resozialisierungsmaßnahmen als auch für den Schutz der Allgemeinheit in Hessen stellt“, erklärte Jochen Paulus, Sprecher für den Justizvollzug der FDP-Fraktion, am Rande der Sachverständigenanhörung heute im Hessischen Landtag.

Mit dem Entwurf für ein hessisches Erwachsenen-Strafvollzugsgesetz und ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz setze die Landesregierung wesentliche vollzugspolitische Ziele aus dem Koalitionsvertrag um. Dass der geschlossene Vollzug zum Regelvollzug wird, sei eine Anpassung an die Lebenswirklichkeit. Bisher würden 90% aller Gefangenen im geschlossenen Vollzug untergebracht. Zudem werde nun die Einzelunterbringung zur Regel und die Belegung von Hafträumen mit mehr als drei Gefangenen unzulässig. Die Arbeit werde als zentrales Mittel der Eingliederung ausgestaltet.

 Vor allem die gesetzliche Verankerung des Opferschutzes wurde von den Sachverständigen sehr positiv gewürdigt. Damit wird auch die Möglichkeit der Schadenswiedergutmachung, des Täter-Opfer-Ausgleichs oder etwa die Berücksichtigung bei der Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen gesetzlich verankert. Außerdem werden Auskunftsansprüche für die Opfer normiert. „Damit bekommen auch in Hessen Opfer endlich einen höheren Stellenwert. Das ist uns besonders wichtig“, sagte Paulus.


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