Gaspreiserhöhungen
„Die FDP-Landtagsfraktion und die hessischen FDP-Bundestagsabgeordneten wer-den aufgefordert, durch geeignete Initiativen in Hessen und im Bund darauf hinzuwir-ken, dass
1. Energieversorgungsunternehmen (EVU´s), die sich mehrheitlich im Eigentum von Kommunen befinden sollen Preiserhöhungen von Vorlieferanten nur in Höhe der reinen Energiemengenverteuerung – also ohne zusätzlichen Auf-schlag – an ihre Endverbraucher weitergeben;
2. Preisanhebungen durch EVU´s nach BGB § 315, (2) [per Bestimmung der Leistung durch eine Partei] grundsätzlich durch detaillierte Rechnungslegung in der Gewinn und Verlustrechnung – mit ausführlichen Erläuterungen für jede einzelne Energiesparte – dargelegt und öffentlich nachvollziehbar begründet werden müssen;
3. bei Zuwiderhandlungen von EVU´s die Einwirkungsmöglichkeiten der hessi-schen Landeskartellbehörde auch auf die EVU´s ausgedehnt werden, die zwar die Mehrzahl ihrer Kunden in Hessen haben, aber auch Endabnehmer außerhalb Hessens versorgen.“
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