Das Programm der Liberalen für die Kommunen in Hessen „Jetzt das Richtige tun“
Präambel - Unsere Kommune, unsere HeimatUnsere Kommunen sind unsere Heimat und die kleinste politische Ebene, die das Zusammenleben bestimmt. Dabei ist die Existenz unserer Kommunen stark gefährdet. Die fehlende finanzielle Grundlage durch wegbrechende Steuereinnahmen, ansteigende Haushaltsdefizite, das geringe Wirtschaftswachstum und der damit verbundene Verlust von Arbeitsplätzen, die demographische Entwicklung und die Ausdünnung in der Fläche in unserem Bundesland sind nur einige Problemfelder, die unsere Kommunen, unser Zuhause bedrohen. Viele Regelungen von Europäischer, Landes- oder Bundesebene schränken die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten erheblich ein. Die FDP hat es sich zum Ziel gesetzt, diese Situation zu verändern. Wir wollen unsere Kommunen als politische Ebene bewahren und ihre Verantwortung stärken. Helfen Sie mit, den Fortbestand unserer Kommunen zu sichern.
Die Politik der FDP legt die Schwerpunkte ihrer Handlungsfelder schon immer auf die im Sinne einer freien Bürgergesellschaft zu schaffenden Rahmenbedingungen zum Leben und Arbeiten, einer Gesellschaft, in der sich jeder Einzelne einsetzt – für sich und andere.
Der demographische Wandel, der auch die Bevölkerungsstruktur Hessens erfassen wird und teilweise schon erfasst hat, muss vor dem Hintergrund des Zieles einer „Liberalen Bürgergesellschaft“ zu Veränderung von Prioritäten und zur Setzung neuer kommunalpolitischer Akzente führen.
Die Kommune ist der Ort für persönliches Engagement im Sinne der liberalen Verantwortungs- und Bürgergesellschaft. Hier ist die Möglichkeit des Einzelnen, seinen unmittelbaren Lebensraum, seine Lebensbedingungen und seine Lebensqualität selbst zu erkennen und mitzugestalten.
Für Liberale gilt das Prinzip der Subsidiarität, der Vorrang der kleineren Einheit:
Auf höherer Ebene darf nur geregelt werden, was auf unterer Ebene nicht besser geregelt werden kann.
Wichtiger Bestandteil der liberalen Bürgergesellschaft ist der stärkere Einfluss der Bürger auf kommunale Sachentscheidungen durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. In der Bürgergesellschaft ist ehrenamtliches Engagement die Voraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen. Wo diese Strukturen bestehen und erfolgreich arbeiten, sollen sie nicht ohne Not auf hauptamtliche Einrichtungen übertragen werden (z.B. Freiwillige Feuerwehren).
Durch die Regierungsbeteiligung auf Landesebene in der 15. Legislaturperiode von 1999 bis 2003 konnte die langjährige Forderung der FDP nach Einführung des Kumulierens und Panaschierens in das hessische Kommunalwahlrecht umgesetzt worden. Seit der Kommunalwahl 2001 kann der Wähler zwischen den Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Listen auswählen (Panaschieren) und zusätzlich mehrere Stimmen auf einzelne Kandidatinnen und Kandidaten häufen (Kumulieren). Damit hat der Bürger bessere Einflussmöglichkeiten auf die Zusammensetzung der Kommunalparlamente.
1. Der demographische Wandel – Herausforderung für unsere Kommunen
Hessens Kommunen stehen vor einem tief greifenden Wandel durch die Bevölkerungsentwicklung. Sinkende Bevölkerungszahlen sowie eine starke Alterung der Gesamtbevölkerung werden sich zuerst dort bemerkbar machen, wo die Menschen leben: in den Kommunen. Die Auswirkungen werden sich in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bemerkbar machen. Kommunen müssen sich deshalb rechtzeitig Maßnahmen überlegen, mit denen sie dem demographischen Wandel begegnen und die Entwicklung gestalten wollen. Am Anfang muss eine gezielte Sensibilisierung der Öffentlichkeit für diese Thema stehen und die Beteiligung besonders betroffener Bevölkerungsgruppen bei Planungsprozessen. Das Zusammenleben der verschiedenen Generationen zu organisieren, ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben. Alte Menschen sollen ihr Leben solange wie möglich selbständig bestimmen und gestalten. Dazu müssen Bauleitplanung, Städte- und Wohnungsbau ihren jeweiligen Beitrag leisten. Dabei ist die Sicherstellung von modernen Wohnformen für ältere Menschen ein wichtiges Element für eine lebendige Kommune.
Aus liberaler Sicht bestehen u.a. folgende Handlungsmöglichkeiten vor Ort:
• Selbst bestimmtes Wohnen in einem altengerechten Wohnumfeld ist zu fördern,
• zukunftsorientierte und vernetzte Angebote der Altenhilfe sind auszubauen,
• Projekte zur Entlastung pflegender Familienangehöriger sind zu fördern,
• familienfreundliche Maßnahmen sind bei der Planung von Baugebieten, Freizeitangeboten und bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangeboten zu ergreifen,
• der Austausch zwischen den Generationen ist zu fördern,
• die Integration von Zuwanderern ist zu verbessern,
• nachhaltige Nutzungskonzepte kommunaler Einrichtungen sind im Sinne einer vorausschauenden Stadt- und Dorfentwicklung zu entwickeln.
2. Kinder- und familienfreundliche Kommunen
Durch ein verstärktes Miteinander von Kommune, Eltern und Kindern wollen wir vor Ort ein familienfreundliches Klima schaffen, in dem Erziehung, Bildung und Beruf harmonisch miteinander in Einklang zu bringen sind.
Ohne Kinder hat unsere Gesellschaft keine Zukunft. Dabei ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Element, um Menschen die Entscheidung für ein Kind zu erleichtern. Deshalb müssen wir unseren Kommunen ein familienfreundliches Gesicht geben, in dem sich Kinder und Eltern gemeinsam wohl fühlen. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die FDP mehr Mitspracherechte für Familien. Keiner weiß besser, was junge Eltern und Kinder vor Ort benötigen, als die Betroffenen selbst. Mütter und Väter verfügen über wertvolle Erfahrungen. Ihnen muss es ermöglicht werden, Kommunalpolitik aktiv mitzugestalten, auch wenn ihnen aufgrund familiärer Aufgaben die Zeit fehlt, selbst ein politisches Mandat wahrzunehmen.
Kinder und Karriere müssen nebeneinander möglich sein. Das gilt auch für allein erziehende Mütter und Väter. Wer Flexibilität im Beruf zeigen soll, muss auch auf flexible Ganztagsbetreuungsangebote zurückgreifen können. Dazu gehört insbesondere die Förderung individueller Betreuungsdienstleistungen wie Tagesmütter und Kinderkrippen.
Daher ist für eine liberale familienfreundliche Politik ein Angebot von Ganztageskinderplätzen mit flexiblen Öffnungszeiten elementar. Dabei sind Öffnungszeiten an den Bedürfnissen der Eltern flexibel auszurichten. Ebenso ist das qualitative Angebot in Kinderbetreuungseinrichtungen auszubauen. Die vom Land Hessen beschlossen Bildungs- und Erziehungsempfehlungen sind hierfür eine zentrale Grundlage. Ein weiterer wichtiger Baustein in der Kinderbetreuung ist die so genannte Tagespflege, die die Kinderbetreuung durch Tagesmütter und –väter sicherstellt. Diese Betreuungsmodelle sind weiter zu fördern, wobei die bürokratischen Hürden in diesem Bereich zu vermindern bzw. abzubauen sind.
Allerdings brauchen unsere Kommunen für den Bereich der Kinderbetreuung auch die Partnerschaft des Landes, welches die Kommunen bei diesen vielfältigen Aufgaben unterstützen muss. Familien- und Kinderfreundlichkeit muss kommunalpolitisches Handeln in vielen Bereichen stärker bestimmen. Das gilt insbesondere auch für die Gestaltung der Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen. Wenn Kommunen sich entscheiden, Kinderbetreuungseinrichtungen für Eltern kostenlos anzubieten, darf dies nicht durch die Kommalaufsicht des Innenministeriums konterkariert werden. Kinder brauchen auch hier eine politische Lobby.
3. Moderne Kommunalverwaltung für unsere Bürger
Die Arbeit der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung prägt wesentlich das Bild, das sich Bürger von ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihrem Landkreise machen. Liberale wollen, dass die Verwaltung ihre Aufgaben als Dienst für den Bürger begreift. Mit der Erreichbarkeit in zentraler Ortslage mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten und durch Nutzung moderner Medien wird die Serviceleistung der Verwaltung erhöht. Dabei gilt der Grundsatz: “Verwaltung soll dienen und nicht herrschen.“ Verwaltungsmodernisierung und damit Bürokratieabbau ist eine wesentliche Aufgabe im kommunalen Bereich. Schlanke Verwaltung ist kein Wert an sich, sie muss bei den Bürgern die Bereitschaft zur Selbstorganisation und Eigenverantwortung anstoßen. Nur so entsteht in der Bürgergesellschaft ein aktives Beziehungsgeflecht, eine verbesserte Verbindung zwischen Bürgern und Verwaltung.
E-Government bietet die große Chance, unsere Verwaltungen von Grund auf einfacher, schneller, effizienter, wirksamer und damit bürgerfreundlicher zu machen. Die Kommunen müssen ihre Online-Dienstleistungen weiter ausbauen. Damit können auch Mobilitätsnachteile der Bürger in unserem Flächenland teilweise kompensiert und das Stadt-Land-Gefälle abgebaut werden.
Für eine kundenfreundliche Verwaltung regt die FDP daher an:
• Die Bürger werden von den Verwaltungen gebeten, freiwillig ihre E-Mail-Adressen zur Verfügung zu stellen, um in Zukunft Bescheide und Rechnungen per E-Mail versenden zu können. Dadurch werden erst die Voraussetzungen für die elektronische Kommunikationsfähigkeit zwischen Bürger und Verwaltung geschaffen. In Zukunft hat dann die Verwaltung neben der postalischen auch die elektronische Adresse gespeichert.
• Die Restrukturierung der Verwaltung nach den Erfordernissen des E-Government. Digitalisierung kann die Komplexität von Verwaltungsvorgängen reduzieren. Diese Entschlackung der Behördenwege (Vereinfachung von Formularen; Überprüfung einzelner Prozess-Schritte etc.) soll mit der Einführung von E-Government durchgeführt werden, um die Effizienzvorteile auch maximal ausnutzen zu können.
• Die Schaffung von Nutzeranreizen durch schnellere Bearbeitungszeiten, ermäßigte Gebühren, One-Stop-Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen, um die Bürger zur stärkeren Nachfrage elektronischer Dienstleistungen zu bewegen.
• Die Vorstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Website der Verwaltung und deren E-Mail-Adresse, damit die Bürgerinnen und Bürger mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter direkt kommunizieren können.
4. Lebendige Kommunen durch bürgerorientierte Verkehrs- und Stadtentwicklungspolitik
Lebendige Kommunen brauchen eine Stadtentwicklung, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert. Dies beinhaltet neben einer modernen Stadtentwicklungspolitik auch eine moderne Verkehrspolitik, die die Interessen der Bürger berücksichtigt und ihre Mobilität sichert.
Ein wichtiges Ziel liberaler Verkehrspolitik ist dabei die attraktive öffentliche Verkehrsgestaltung in enger Zusammenarbeit zwischen Regionen, Städten und Gemeinden. Voraussetzung für das Funktionieren gewachsener Innenstädte ist ihre schnelle Erreichbarkeit. Dafür ist eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel notwendig. Aus Sicht der Liberalen müssen Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer und der öffentliche Personennahverkehr in der kommunalen Verkehrsgestaltung einen gleichwertigen Platz einnehmen.
Dies bedeutet, dass die oftmals praktizierte Behinderung des Individualverkehrs zurückgeführt werden muss.
Einem modernen Verkehrsmanagement unter Einsatz elektronischer Informationstechniken fällt dabei eine wichtige Rolle zu. Wir wollen, dass der Verkehr fließt und nicht behindert wird. Dabei spricht sich die FDP gegen ideologische Verkehrsprojekte aus. Jede Kommune braucht passgenaue Angebote für eine intelligente Verkehrssteuerung.
Die Kernbereiche von Städten und Gemeinden sowie insbesondere Wohnbereiche sollten durch verkehrsberuhigende Maßnahmen vom Durchgangsverkehr entlastet werden, deshalb sind mehr Ortsumgehungen notwendig. Ruhe- und Erholungsplätze sowie –gebiete sind vor Verkehrsbelastungen zu schützen. Hierzu gehört ein vernünftiges Konzept. Dem Transitverkehr in den Ballungsgebieten müssen vernünftige Umfahrungsmöglichkeiten der Innenstädte angeboten werden. Die Sperrung der Innenstädte ist hingegen kein Wundermittel.
Liberale Verkehrspolitik setzt sich dafür ein, den ÖPNV so attraktiv zu gestalten, dass er von den Bürgerinnen und Bürgern bei rationaler Verkehrsmittelwahl als Alternative angesehen wird. Dabei ist jedoch auch auf die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV zu achten. Die FDP ist der Überzeugung, dass durch eine sachgerechte Privatisierung das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger verbessert und die Wirtschaftlichkeit gesteigert werden kann.
Ein modernes Verkehrsmanagement unter Einsatz elektronischer Informationstechniken spielt für die Gestaltung des Verkehrs eine Schlüsselrolle. Verbesserungen der Verkehrssicherheit und des Wohnumfeldes sind in Wohngebieten durch stadtverträgliche und attraktive Verkehrsberuhigungsmaßnahmen anzustreben. Zonengebote wie Tempo-30-Zonen sind auf reine Wohngebiete zu begrenzen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind in die Planung einzubeziehen.
Von Bedeutung ist für die FDP ein gut ausgebautes und sicheres Fuß und Radwegenetz. Dies gilt vor allem auch mit Blick auf Kinder und deren Wege zum Kindergarten und zur Schule.
In gleicher Weise ist den Bedürfnissen älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen durch möglichst barrierefreien Zugang Rechnung zu tragen. Dies bedeutet, dass sowohl für den Individualverkehr als auch für den öffentlichen Personenverkehr die Voraussetzungen zu schaffen sind, dass ältere und gehandicapte Bürger am Verkehr teilnehmen können, beispielsweise durch die Bereitstellung ausreichend geeigneten Parkraums als auch durch die Anpassung der Infrastruktur (Abgesenkte Bordsteine, Niveaugleiche Bahnsteige, usw.).
Die Liberalen fordern die verstärkte Einrichtung von grünen Wellen und intelligenten Parkleitsystemen für den Individualverkehr in den Kommunen. Dies spart Kosten und Zeit, entlastet die Umwelt und ist bürgerfreundlicher als die meist ideologisch motivierte Anti-Autopolitik vergangener Jahre.
Die gemeindliche Verkehrsplanung muss als Teil der Entwicklungsplanung betrieben werden. Die Interessen des Handels und der Dienstleistungsbranche in den Innenstädten sind zu berücksichtigen. Nichts ist für die Innenstädte verheerender, als wenn sie zu unattraktiv für die Kunden des Einzelhandels und der Dienstleistungsbranche und dann die Innenstädte verwaisen.
Die Andienung von Industrie, Handel und Gewerbe durch den Güter , Dienstleistungs und Wirtschaftsverkehr ist auch in die Innenstädte und die verkehrsberuhigten Zonen hinein zu gewährleisten. Einzelhandel, Gewerbe und Handwerk müssen sich zukünftig wieder verstärkt in den Kernbereichen von Städten und Gemeinden arrondieren und ansiedeln können. Im Unterschied zum Neubau auf der "grünen Wiese" können ökologische Eingriffe reduziert und der Bedarf an Ausgleichsflächen vermindert werden.
Die Entwicklung unserer Dörfer wurde von jeher geprägt von den wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Ansprüchen der Menschen. Orte und Städte spiegeln den jeweiligen Zeitgeist ihrer Entwicklungsphasen und dürfen auch zukünftig ihre gewachsenen Strukturen nicht verlieren. Daher gilt es die bestehende Infrastruktur in ihrer Funktion und ihrem Wert zu erhalten und gegebenenfalls bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Die Finanzierungs- und Unterhaltungslast wird somit für die kommende Generation minimiert, dies gilt auch im Hinblick auf den absehbaren Bevölkerungsrückgang.
Planungen müssen somit sicherstellen, dass der Gebäudebestand, Plätze und Straßen in den Dörfern und den Städten auf Dauer attraktiv bleiben. Dorfkerne und Innenstädte müssen ihre Funktionen dauerhaft wahrnehmen können. Die Schließung von Baulücken, die Sanierung innerörtlicher Kerne und die Ausweisung neuer Baugebiete müssen miteinander in Einklang gebracht werden. Keinesfalls darf durch die Ausweisung neuer Baugebiete eine Verödung der Städte und Dörfer eintreten. Bei der Gestaltung der Innenstädte und Dorfkerne sollten Ruhe- und Erholungszonen, Aufenthaltsplätze für Familien und Grünanlagen mit eingeplant werden, um so die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern. Die Instandsetzung und Revitalisierung der Altbauten ist durch die Förderung und Beratung im Rahmen der Dorferneuerung und Städtebauförderung weiterhin zu gewährleisten. Für eine gute Mischung der Funktionen Wohnen, Arbeit und Freizeit ist Sorge zu tragen.
Liberale Stadtentwicklungspolitik muss aus wirtschaftlicher Sicht vorrangig Anstrengungen unterstützen, funktionierende und lukrative innerstädtische und innerörtliche Standorte des Einzelhandels zu sichern, zu fördern und zu verbessern. Die gemeindlichen Aufgaben betreffen Ordnungsmaßnahmen, Aspekte der Dorferneuerung und Stadtentwicklung, die Verbesserung der innerörtlichen Verkehrssituation zugunsten der Verbraucher, den Abbau von Regularien und den Rückbau von Verwaltungs- und Genehmigungshürden.
5. Innovative Wirtschaftsförderung- Vorfahrt für Arbeit auf kommunaler Ebene
Arbeit hat Vorfahrt, auch auf kommunaler Ebene. Neue Arbeitsplätze lassen sich aber nicht staatlich anordnen, sondern können nur in und mit der Wirtschaft geschaffen werden. Die FDP setzt dabei vor allem auf den Mittelstand. Er hat gezeigt, dass er auch in Zeiten konjunktureller Schwäche die stabilsten Arbeitsplätze garantiert und das Gros der gewerblichen Ausbildungsplätze trotz der angespannten Arbeitsplatzsituation zur Verfügung stellt. Die Schaffung neuer und den Erhalt bestehender Arbeitsplätze zu unterstützen ist die wichtigste Aufgabe kommunaler Wirtschaftsförderung. Arbeitsmarktprobleme vor Ort können nicht durch Schaffung öffentlich bezahlter oder geförderter Arbeitsplätze gelöst werden. Liberale Wirtschaftspolitik stärkt vielmehr mittelständische Strukturen durch attraktive Rahmenbedingungen und schafft dauerhafte Arbeitsplätze.
In Zeiten von defizitären öffentlichen Haushalten müssen auch in der Wirtschaftsförderung neue Wege gegangen werden. Die FDP spricht sich daher für die Schaffung regionaler Zusammenschlüsse auf freiwilliger Basis in der Wirtschaftsförderung aus. Insbesondere in der Standortwerbung ist eine regionale Zusammenarbeit anzustreben. Für die überregionale, nationale und internationale Vermarktung sollten dabei die Stärken einer Region zusammenhängend und koordiniert präsentiert werden. So können die knappen Wirtschaftsförderungsmittel effektiver eingesetzt werden.
Kommunen stehen in der Wirtschaftspolitik in einem starken Konkurrenzkampf. Jeder potenzielle Unternehmensgründer hat eine Vielzahl von Standorten zur Auswahl. Er wird sich für den Standort entscheiden, der ihm langfristig die besten Entwicklungsperspektiven bietet.
Entscheidend für die Unternehmen ist:
• die schnelle, unbürokratische Genehmigung bei Neuansiedlungs- und anderen Investitionsvorhaben durch Verwaltungen und Behörden. Die FDP empfiehlt dabei die Einrichtung von effektiven Servicecentern für die Wirtschaft in der kommunalen Verwaltung. Diese ‚Anlaufstellen für Anliegen aller Art’ nehmen alle Anträge von Unternehmern und Betrieben an und sorgen für eine koordinierte Bearbeitung durch alle zuständigen Fachdienststellen. Der Antragsteller hat im gesamten Verfahren einen Ansprechpartner, der für ihn die internen Verwaltungsvorgänge als Dienstleister koordiniert;
• eine gut ausgebaute Infrastruktur,
• eine niedrige Steuer- und Abgabenlast,
• eine hohe Investitionsfähigkeit der Kommune bei niedriger Schuldenlast,
• die Vielzahl weicher Standortfaktoren wie z. B. ein reiches Kulturleben, optimale Schulangebote und hochwertige Freizeitmöglichkeiten.
Darüber hinaus
• müssen Städte und Gemeinden in vielen Bereichen zur Stärkung der Gewerbekultur noch verbraucherfreundlicher werden. Die Unternehmen sollen die nach dem Ladenschlussgesetz möglichen Freiräume noch besser wahrnehmen können und von den Kommunen dabei unterstützt werden (bürgerfreundliche Öffnungszeiten der Ämter, ÖPNV-Angebot etc.);
• müssen die Innenstädte marktgerecht und einkaufsfreundlich gestaltet werden, wozu ein attraktives Parkraumprogramm beiträgt, z.B. durch die Ausweisung von mehr Parkplätzen in den Kommunen. Liberale Kommunalpolitik wird dazu beitragen, die Funktionsmischung an gewachsenen, innerstädtischen Einzelhandelsstandorten zu bewahren und zu fördern;
• muss, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, für ein wachsendes Wissensniveau gesorgt werden. Daher fordert die FDP die Anpassung der Schul- und Berufsschulausstattung an die sich ständig ändernden beruflichen Anforderungen, insbesondere die modernen Kommunikationstechniken. Hierbei fordert die FDP die Auflage eines gesonderten Landesprogramms zur Unterstützung der Kommunen als Schulträger, damit die Schulen mit moderneren Lehr- und Unterrichtsmitteln ausgestattet werden können. Weiter sind Sponsoring und Kooperationen mit der ausbildenden Wirtschaft anzustreben.
• muss den Betrieben vor Ort durch einen beratend tätigen Wirtschaftsrat in den Kommunen eine bessere Mitwirkungsmöglichkeit bei der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben eingeräumt werden (z.B. Investitionsvorhaben, Privatisierung, Anschaffung von Ausbildungsmitteln, an den berufsausbildenden Schulen, Steuer- und Gebührensätze usw.).
Für den ländlichen Raum bietet z.B. die Nutzung nachwachsender Rohstoffe erhebliche Wachstumschancen. Dezentrale Energiepotentiale werden kleine und mittelständige Unternehmen stärken und zu höherer Wertschöpfung in den Dörfern und Städten führen.
6. Hessens Tourismus ausbauen
Der Tourismus in Deutschland boomt, auch in Hessen. Tourismus gilt weltweit als bedeutendste Wachstumsbranche. Von diesem Wachstum werden auch die Kommunen mit touristischen Angeboten in Hessen profitieren. Aus diesem Grund wird der Tourismus auch in den kommenden Jahren ein Impulsgeber für hessische Wirtschaft sein und bestehende Arbeitsplätze erhalten sowie neue schaffen.
Bereits heute stellen die Tourismuswirtschaft, das Heilbäderwesen und das vorwiegend mittelständisch strukturierte Gastgewerbe in Hessen einen der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren dar, dessen Leistungen unmittelbar auch anderen Wirtschaftszweigen wie dem Handel, dem Handwerk oder den übrigen Dienstleistungen zugute kommen. Zugleich leistet dieser Wirtschaftszweig einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und zum Abbau der regionalen Disparitäten.
Deshalb fordert die FDP
• eine stärkere Zusammenarbeit des regionalen Gebiets-, des Orts- und des Landesmarketings in sogenannten Tourismusverbünden, um damit eine Optimierung u.a. des Auslandsmarketings insbesondere in neuen für den hessischen Markt interessanten Quellgebieten zu erreichen,
• den Ausbau von Qualifizierungsmaßnahmen in touristischen Vermarktungsstellen, Hotels- und Gastgewerbe um eine optimale und individuelle Gästeakquirierung und -betreuung sicher zu stellen,
• den Ausbau des Services der lokalen Tourismusinformationen, die für Individualabfragen von Gästen vor Ort zur Verfügung stehen,
• den weiteren Ausbau der Rad- und Wanderwege zur Attraktivitätssteigerung der lokalen Tourismusangebote,
• den qualitativen Ausbau der Kulturangebote unter Hinzuziehung privater Veranstalter,
• den Ausbau der Verkostung regionaler Produkte als zusätzliches Marketinginstrument,
• den Ausbau touristischer Angebote im landwirtschaftlichen Bereich, die dem Gast ein zusätzliches attraktives Urlaubsangebot (Urlaub auf Winzer- und Bauernhöfen) und dem Anbieter eine zusätzliche Einkommensquelle durch die Vermietung von Gästezimmern und den Verkauf eigener Produkte bieten,
• die Verbesserung der Infrastruktur in den Kurorten wie beispielsweise Investitionen in die Häuser des Gastes und die qualitative Erweiterung der Kurparkanlagen,
• den Ausbau des Städtetourismus, der sich zu einem immer stärkeren Wirtschaftsfaktor entwickelt.
7. Verantwortungsvoller Umgang mit dem Geld der Bürger – Liberale Finanzpolitik
Liberale Kommunalpolitik will die Lebensqualität unserer Städte, Gemeinden und Kreise erhalten. Eine ausreichende Finanzausstattung ist der Kern kommunaler Selbstverwaltung. Deshalb ist uns die Zurückgewinnung finanzieller Spielräume für die kommunalen Haushalte ein zentrales Anliegen, um der zukünftigen Generation notwendige Gestaltungsspielräume zu eröffnen. Solide Politik setzt gesunde Finanzen voraus. Will man nachfolgenden Generationen nicht aufbürden, hinterlassene Schuldenberge abzutragen, ohne Spielraum zur eigenen Gestaltung zu haben, dürfen auch Kreise und Kommunen auf Dauer nicht mehr ausgeben als einnehmen.
Bund und Land sind dringend aufgefordert, die finanzpolitischen Rahmenbedingungen für die Kommunen zu verbessern. Dazu zählt eine umfassende Neuordnung des kommunalen Finanzierungssystems, die Einkommen-, Gewerbe-, Umsatz- und Grundsteuer einbezieht. Ziel ist nicht ein bloßes Mehr an Einnahmen, sondern eine den zu erfüllenden Aufgaben entsprechende Verteilung unter den verschiedenen Ebenen unseres Staates. Im Hinblick auf die Tatsache, dass Gebührenhaushalte kostendeckend sein sollen, muss verstärkt auf Kostenbewusstsein geachtet werden.
Wirtschaftliches Handeln bedeutet zu prüfen, ob kommunale Leistungen nicht gleichwertig und kostengünstiger durch private Anbieter erbracht werden können. Die Reform der Hessischen Gemeindeordnung aus dem Jahr 2005, mit der das kommunale Wirtschaftsrecht novelliert und um eine so genannte Subsidiaritätsklausel ergänzt wird, stellt aus Sicht der FDP einen richtigen Schritt dar, auch wenn der von der FDP-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetzentwurf deutlich weiter ging.
Die Verteilung von Aufgaben und Ausgaben muss nach dem Konnexitätsprinzip erfolgen: Wer eine Leistung anordnet, hat sie auch zu bezahlen. Gesetze, die Kommunen belasten, müssen einen vollständigen finanziellen Ausgleich vorsehen. Hier ist das im Jahr 2003 nicht zuletzt auf Drängen der FDP-Landtagsfraktion durch Volksabstimmung in die Hessischen Verfassung eingefügte Gebot der Konnexität ausdrücklich zu begrüßen. Aus Sicht der Kommunen muss der Landesgesetzgeber dieses Gebot aber auch umsetzen und nicht durch eine Gesetzgebung ad absurdum führen, die keine Verpflichtungen mehr auf die Kommunen überträgt, sondern nur Vorschläge für Gestaltungen macht. Andererseits sind aber die Kommunen und ihre Spitzenverbände verpflichtet, im eigenen Interesse Verstöße gegen das Konnexitätsprinzip aufzuzeigen und auf ihre Verfolgung zu drängen.
Die Herabsetzung der von den Kommunen abzuführenden Gewerbesteuerumlage hat zwar zu einer Verbesserung der Einnahmesituation von Städten und Gemeinden beigetragen. Leider wurde die Lösung der strukturellen Probleme der kommunalen Finanzausstattung damit aber weder erreicht noch überhaupt ernsthaft angegangen. In vielen Fällen wurden im Gegenteil der kommunalen Ebene weitere Leistungen auferlegt, etwa im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes oder von Hartz IV, ohne dass für einen ausreichenden Kostenersatz oder eine sachlich begründete und zutreffend bemessene Neuordnung der Finanzströme gesorgt wurde. Es ist deshalb unerlässlich, wie von der FDP in Bund und Ländern immer wieder gefordert, auch für das Verhältnis zwischen Bund und Kommunen das Konnexitätsprinzip verfassungsrechtlich zu verankern. Ein entsprechender Antrag der FDP-Bundestagsfraktion zur Ergänzung des Grundgesetzes scheiterte bisher am Widerstand von SPD und CDU/CSU, die damit ihre kommunalfeindliche Haltung deutlich bewiesen haben.
Finanzielle Freiräume für eine aktive und bürgerfreundliche Gestaltung der Kommunalaufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge bestehen in Anbetracht leerer Kassen schon lange nicht mehr. Die kommunale Selbstverwaltung ist gefährdet. Selbstkritisch ist allerdings anzumerken, dass es manche Kommune mit Blick auf die Wünsche einzelner Gruppen noch immer nicht geschafft hat, sich von Vorhaben zu trennen, die der Kategorie "nice to have" zuzurechnen sind, aber unter Berücksichtigung von Präzedenzwirkungen und Folgekosten in einem auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Haushalt keinen Platz haben.
Wenn es zutrifft, dass die Finanzausstattung hessischer Städte, Gemeinden und Landkreise schon jetzt unzureichend ist, dürfen Versuche, den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) zu Lasten der Kommunen zu verändern, umso weniger hingenommen werden. Der gegenwärtige Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Landes Hessen in Höhe von 23 % im Rahmen des KFA darf nicht gesenkt werden. Die Landesregierung muss zudem nachweisen, wann, in welchen Teilbeträgen und auf welche Weise sie den Betrag von insgesamt 153 Millionen Euro dem KFA zuzuführen gedenkt, der in vergangenen Jahren vom Land entnommen wurde. Die Umlage des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) ist in einem Umfang gestiegen, der von Kreisen und kreisfreien Städten kaum noch zu verkraften ist. Die FDP-Fraktion in der LWV-Verbandsversammlung wird auf strukturelle Reformen des LWV hinwirken, um den Anstieg der LWV-Umlage künftig zu begrenzen.
Die Gewerbesteuer ist eine im internationalen Vergleich nahezu unbekannte Sonderbelastung für die Unternehmen in Deutschland. Sie wirkt wettbewerbsverzerrend, weil Exporte belastet und Importe nicht belastet werden. Sie ist nicht rechtsformneutral, weil eine Anrechnungsmöglichkeit nur für Personen-, nicht aber für Kapitalgesellschaften - etwa die im Mittelstand besonders verbreitete GmbH - gegeben ist. Und sie ist kaum vorher berechenbar, weil sie an den Gewerbeertrag anknüpft, der im Konjunkturverlauf stark schwankt. Schließlich ist sie in besonders hohem Maß der individuellen Gestaltung der gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen - z.B. durch konzerninterne Verrechnungen - unterworfen. Dies macht sie trotz des noch immer hohen Aufkommens zu einem auf Dauer ungeeigneten Finanzierungsinstrument der Kommunen. Deshalb ist eine Einnahmequelle gefragt, die der kommunalen Ebene insgesamt mindestens das gleiche Aufkommen wie die Gewerbesteuer sichert, aber deren Nachteile vermeidet.
Die Kommunen brauchen eine solide, unbürokratische und Konjunktur unabhängige Finanzgrundlage. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Kommunen zum einen ihre finanzpolitische Autonomie, die gegenwärtig u.a. in Gestalt des Hebesatzrechtes auf die Gewerbesteuer gegeben ist, wahren, und zum anderen ein systemimmanenter Anreiz gegeben ist, Wirtschaft und Gewerbeansiedlungen zu fördern.
Die FDP hat unter Mitwirkung von Finanz- und Kommunalpolitikern - auch aus Hessen - ein durchdachtes und durchgerechnetes neues System der Kommunalfinanzierung entwickelt, das den genannten Forderungen Rechnung trägt:
• Die Gewerbesteuer wird durch einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt, der Gegenstand des Hebesatzrechtes ist. Dadurch werden alle Einkünfte, die der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegen erfasst. Das Hebesatzrecht gibt den kommunalen Parlamenten den erforderlichen politischen Gestaltungsspielraum, größere oder geringere Anreize für die Gewerbe- und Siedlungsentwicklung zu schaffen.
• Der Anteil der kommunalen Ebene am Umsatzsteueraufkommen wird von gegenwärtig 2,2 auf künftig 12 % erhöht. Damit wird die besonders Konjunktur unabhängige und weitgehend kontinuierlich verlaufende Umsatzsteuer im Regelfall zur steuerlichen Haupteinnahmequelle der Kommunen.
• Die Kommunen werden am Umsatzsteueraufkommen der Unternehmen im Verhältnis der Zahl der jeweiligen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse beteiligt. Damit wird in gewissem Umfang den getätigten Infrastrukturinvestitionen Rechnung getragen und die Stadt-Umland-Problematik entschärft.
Das liberale Konzept für die Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer berücksichtigt die Reform der Gemeindefinanzen. Trotz eines mindestens unveränderten Gesamtaufkommens wird es nicht möglich sein, jeder Kommune genau die bisherigen Gewerbesteuereinnahmen zu garantieren. Ansonsten unvermeidliche Verminderungen des Aufkommens lassen sich im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs befristet abfedern.
8. Die liberale Bürgergesellschaft - Sichere Städte und Gemeinden
Die liberale Bürgergesellschaft braucht die Freiheit der Entfaltung, aber auch den konsequenten Schutz vor Gewalt, Kriminalität und Belästigung. Kommunen müssen auf das persönliche Unsicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger reagieren. Das Ziel der Sicherheit auf Straßen und Anlagen ist nur unter Mithilfe der Bürger selbst zu erreichen. Hier gilt es, für neue Ideen zu werben: „Hinsehen statt wegschauen; helfen statt wegducken.“ Engagement und Zivilcourage sind liberale Bürgertugenden, für die wir werben. Eine verbesserte Zusammenarbeit aller Verantwortlichen, wie bei den Präventionsräten, trägt zu einem wirksamen Schutz der Bürger bei.
Die Gewährleistung Innerer Sicherheit ist ein wesentliches Ziel liberaler Politik. Bürgerinnen und Bürger wollen ohne Furcht vor Gewalt und Verbrechen leben können. Hessen ist eines der sichersten Bundesländer. Maßgeblich hierfür waren und sind insbesondere die nachhaltigen Verbesserungen in der Inneren Sicherheit und bei der Polizei, die durch die Regierungsbeteiligung der FDP in der vergangenen Legislaturperiode durchgesetzt wurden:
• Die hessische Polizei wurde schlanker und effektiver organisiert. Dadurch wurden Ressourcen für die polizeiliche Arbeit vor Ort freigesetzt.
• Die Sachausgaben für die Polizei wurden erheblich gesteigert. So konnte jeder Polizeibeamte in Hessen mit einem modernen PC-Arbeitsplatz ausgestattet werden. Ferner wurde die Fahrzeugflotte modernisiert.
• Durch Einführung der Wachpolizei mit insgesamt 360 Mitarbeitern wurde die Vollzugspolizei erheblich entlastet.
• Durch die vollständige Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn bei Schutz- und Kriminalpolizei wurde erreicht, dass Polizisten in Hessen aufgaben- und praxisorientiert ausgebildet und für ihre Leistungen sachgerecht bezahlt werden.
Für die nächsten Jahre strebt die FDP an,
• die Entlastung der Beamten von polizeifremden Aufgaben konsequent fortzusetzen,
• die sichtbare Präsenz der Polizei auf den hessischen Straßen weiter zu erhöhen, um das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu stärken und Kriminalität effektiv bekämpfen bzw. verhindern zu können,
• die Polizeiausstattung weiter zu verbessern,
• die Fuß- und Fahrradstreifen weiter zu vermehren,
• verstärkt Streifen- und Kontrollgänge durch kommunale Vollzugsbeamte durchzuführen, bei Bedarf auch gemeinsam mit der Polizei,
• den Wachdienst und Objektschutz, soweit möglich, von teuer ausgebildeten Polizeikräften auf kostengünstigere Privatunternehmen zu übertragen,
• weitere kommunale Präventionsräte zu gründen, die vorbeugend die Sicherheitsprobleme, den Vandalismus (z.B. durch Graffiti) und die Verwahrlosung öffentlicher Räume auf gemeindlicher Ebene erörtern und Lösungen entwickeln,
• polizeiliche Erkenntnisse zur Verhinderung von Kriminalität verstärkt in die Bauleitplanung einfließen zu lassen, um zu verhindern, dass die Kriminalität zunimmt. Gerade schlecht einsehbare und sparsam beleuchtete Unterführungen, Parkplätze und Tiefgaragen, aber auch große Wohnhäuser und -siedlungen sind einer großen Kriminalitätsbelastung ausgesetzt und insofern zu vermeiden;
• wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere die Innenstädte sauber zu halten, weil eine saubere Stadt eine signifikant positive Wirkung auf das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger entfaltet.
Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit ist eine Querschnittsaufgabe. Die Polizei alleine kann dies nicht leisten, gefordert sind hier insbesondere die Schul- und die Sozialpolitik. Notwendig ist also ein interdisziplinäres Denken und Handeln.
9. Zukunft durch Bildung und Ausbildung
In der liberalen Bürgergesellschaft sind Bildung, Aus- und Fortbildung die Garanten für Lebensqualität und sichern die Wettbewerbsfähigkeit des Einzelnen und der Gemeinschaft. Deshalb fordern die Liberalen ein vielseitiges und zukunftsorientiertes Bildungsangebot in erreichbarer Nähe. Dabei soll ein möglichst differenziertes Angebot verschiedener Schulformen nebeneinander bestehen, um Eltern und Schülern eine Auswahlmöglichkeit zu geben.
Qualifizierte berufliche Bildung im dualen System ist aus bildungspolitischen, wirtschaftspolitischen und sozialen Gründen wieder mehr in den Vordergrund zurücken und die Gleichwertigkeit mit der Allgemeinbildung auf der kommunalen und regionalen Ebene zu betonen. Berufliche Bildung muss Betrieben mehr Spielraum bieten, einen Beitrag zur Integration vor allen der Hauptschüler leisten. Eigenleistungen in Betrieben helfen mit, mehr Ausbildungsplätze und ortsnahe Berufsschulklassen zu ermöglichen.
Im Rahmen der Schulträgerschaft haben auch die Kommunen und Kreise besondere Verantwortung für die Qualität der Bildung. Moderne Schulen in gutem baulichem Zustand erleichtern Lehrern und Schülern das Lehren beziehungsweise Lernen. Auch in Zeiten leerer kommunaler Kassen soll im Rahmen der Möglichkeiten eine gute Ausstattung der Schulen vor Ort – generell und besonders auch mit Blick auf moderne Medien – zur Verfügung gestellt werden.
Die Bildungseinrichtungen müssen eigenständige Profile entwickeln und sich vermehrt dem Wettbewerb untereinander stellen. Die Budgetierung an den Schulen soll auf die öffentlichen Bildungseinrichtungen ausgeweitet werden.
Die Erfordernisse lebenslangen Lernens bedingen eine gesicherte Unterstützung kommunaler Weiterbildungsangebote, wie der Volkshochschulen und freier Träger in engem Zusammenwirken mit privaten Anbietern.
10. Lebensqualität durch kreative Kulturpolitik
Ein vielfältiges Kulturleben ist ein bedeutsamer Gradmesser für die Lebensqualität in unserer Gesellschaft. Künstlerisches Schaffen auf allen Gebieten und die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur fördern die individuelle und soziale Identität. Liberale Kulturpolitik ist seit jeher offen für neue Wege und Ideen. Gleichzeitig gilt es, unser kulturelles Erbe zu bewahren und weiterzugeben.
Die Kulturförderung ist ein integraler Bestandteil der Kommunalpolitik. Die Basis dafür sind finanzielle Leistungen der Gemeinden, ebenso wie ehrenamtliches Engagement, Stiftungen und Kultursponsoring von Unternehmen und Privaten. Die FDP setzt sich dafür ein, kulturelle Netzwerke zwischen Vereinen, Kommunen und Institutionen zu bilden, um auf diesem Weg größere, finanziell aufwendigere Projekte durchzuführen. Ebenso sollten Kulturbörsen für den Austausch zwischen Kulturschaffenden, Institutionen, Kommunen und Kulturinteressierten – vielleicht per Internet – angeregt werden, um den Austausch von Ausstellungen, Veranstaltungen und Ideen vor Ort zu fördern.
Kultur und Kulturpolitik bestimmen auch die Zukunftschancen der jungen Generation. Die FDP setzt sich für eine frühe kulturelle Förderung der Kinder ein und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die musisch-kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen. Es ist wichtig, schon frühzeitig Interesse zu wecken sowie Kreativität und Intelligenz zu fördern. Dies kann auf den Gebieten der Musik (Musikschulen), Kunst und Literatur; in Museen und Theatern, Volkshochschulen und Vereinen in Zusammenarbeit mit Eltern und Schulen geschehen.
Kulturvermittlung ist nicht nur in Schule und Kindergarten, sondern auch für Erwachsene und Senioren ein wichtiges Instrument der kommunalen Kulturpolitik. Sie gibt dem Menschen die Freiheit, sich kreativ auszudrücken und seine Persönlichkeit zu entwickeln. Dadurch trägt sie zum lebenslangen Lernen, zur interkulturellen Bildung und ganzheitlichen Entwicklung des Einzelnen und der Gesellschaft bei.
Kulturelle Einrichtungen und ein breitgefächertes Angebot von Aktivitäten sind heute wichtige Standortfaktoren. Kulturelle Ereignisse in einer Region oder Stadt können Initialzündungen für Vereinsgründungen und Kulturinitiativen sein, die das soziale und gesellschaftliche Leben bereichern und wichtige Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung darstellen. Trotz der in einigen Regionen zu erwartenden Bevölkerungsabnahme sollten Kulturangebote auch außerhalb der Ballungsräume stabilisiert und erhalten werden, da sie die Attraktivität eines Standortes erhöhen.“
11. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen – Liberale Umweltpolitik
Umweltschutz ist in erster Linie eine Angelegenheit aller Bürgerinnen und Bürger. Umweltschutz in der Kommune ist eine fachgebietsübergreifende Aufgabe, um die Lebensinteressen der Menschen und den Erhalt der Umwelt harmonisch in Einklang zu bringen. Liberale Kommunalpolitik handelt nach dem Grundsatz des verantwortungsvollen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen. In Umwelt- und Naturschutz haben vertragliche Regelungen absoluten Vorrang vor Gesetzen und Verordnungen.
Der Land- und Forstwirtschaft kommt in Bezug auf den Erhalt der Kulturlandschaft eine wichtige Rolle zu.
Die wichtigen Themen Energieeinsparung, Flächenversiegelung, Wasserversorgung, Abwasserbehandlung und Entsorgung von Abfällen werden auch in den nächsten Jahren Hauptaufgabe der Kommunen bleiben, bei denen sie ebenso wie bei der Nutzung regenerativer Energien auch im Rahmen der Möglichkeiten eine Vorbildfunktion wahrnehmen sollten.
Die vielen Umweltallianzen und die immer größere Zahl ökoauditierter Firmen sind ein weiterer Beweis dafür, dass durch eigenverantwortliches Handeln überreguliertes Kontrollwesen ersetzt werden kann.
12. Sicherung von Lebenschancen und gesellschaftlicher Teilhabe
Die FDP setzt als einzige Partei auf die Bürger selbst, auf ihr kreatives Potential, ihre Leistungsbereitschaft und ihren Willen, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten.
Liberale Sozialpolitik schafft faire Chancen für jeden Menschen. Sie behandelt die Bürger nicht als Bittsteller, sondern will ihre Eigenständigkeit stärken. Dies gilt in besonderem Maße für diejenigen, die aufgrund von Behinderung, Krankheit oder ihres Lebensalters benachteiligt sind. Vor neuen staatlichen Programmen stärken wir gezielt vorhandene Initiativen der Bürger zur Bewältigung sozialer Probleme.
Die Landesinitiative der Kommunalisierung sozialer Hilfen, die in der Regierungszeit 1999 bis 2003 von FDP und CDU beschlossen wurde, ist dabei der richtige Weg, um vor Ort ein passegenaues Angebot für die Menschen vorhalten zu können. Die Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen soll die Voraussetzungen für effizientere Angebote vor Ort sowie eine effektivere Steuerung des Mitteleinsatzes schaffen. Als Gesamtbudgets für die Kommunalisierung stehen für die Jahre 2005 bis 2008 Landesmittel in Höhe von jährlich 13 Millionen € zur Verfügung. Die Zuwendungen, die das Land im Jahr 2004 direkt an die Träger vor Ort gezahlt hat, sind der Höhe nach auf die jeweilige Gebietskörperschaft aufgeteilt worden. Die Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen soll die Voraussetzungen für effizientere Angebote vor Ort sowie eine effektivere Steuerung des Mitteleinsatzes schaffen.
Alte Menschen sollen ihr Leben solange wie möglich selbständig bestimmen und gestalten. Dazu müssen Bauleitplanung, Städte und Wohnungsbau ihren jeweiligen Beitrag leisten.
13. Integrationspolitik –Ausländer als Mitbürger
Das Zusammenleben von Deutschen und Ausländern ist ein wichtiger Punkt für eine harmonische und friedliche Gesellschaft. Wie Deutsche und Zugewanderte miteinander auskommen, wie Migrantinnen und Migranten hier leben und integriert sind und welchen Rechtsstatus sie genießen, ist von maßgeblicher Bedeutung für den Zusammenhalt, den inneren Frieden und die Toleranz in unserer Gesellschaft. Liberale Ausländerpolitik ist in ihrem Kern Integrationspolitik. Sie wendet sich gegen die Ausgrenzung einzelner Bevölkerungsgruppen und gegen die Bildung von Teilgesellschaften. Dabei begreift die FDP Integration als einen kontinuierlichen gesellschaftlichen Prozess, bei dem die staatlichen Ebenen die integrationsfördernden Rahmenbedingungen setzen müssen.
Integration ist kein müheloser Prozess, er verlangt nach dem Grundsatz von „Fördern und Fordern“ sowohl Anstrengungen von den Einheimischen als auch insbesondere von den Zugewanderten und ihren Familienangehörigen, die Bereitschaft und das aktive Bemühen, Integrationsangebote anzunehmen.
Aufgabe und Ziel liberaler Integrationspolitik ist es, die Zuwanderer zu einer gleichberechtigten Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben auf Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes hinzuführen.
Ob Integration erfolgreich ist oder nicht, entscheidet sich letztlich in den Städten und Gemeinden. Integrationspolitik ist Sozialpolitik, sie ist aber auch Teil einer vorausschauenden Entwicklungspolitik.
Die FDP setzt sich deshalb dafür ein, dass
• die kommunalen Anlaufstellen für Migrantinnen und Migranten Unterstützung erfahren,
• der Abbau von Abwehrhaltungen bei einem Teil der einheimischen Bevölkerung durch Möglichkeiten der Begegnungen und gegenseitigem Kennen lernen erfolgen kann,
• die Vermittlung interkultureller Kompetenz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung durch Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote ermöglicht wird.
Die Integrationsmaßnahmen der verschiedenen Eben müssen allerdings besser als bisher aufeinander abgestimmt werden. Die derzeitige Vielzahl von Zuständigkeiten führt dazu, dass Reibungsverluste entstehen und deshalb kein optimaler Mitteleinsatz gelingt. Die FDP setzt sich daher für die Verbesserung der Strukturen und die Netzwerkbildung im integrationspolitischen Bereich ein.
Die ausländischen Unionsbürger sind aufgefordert, sich an Kommunalwahlen als gleichberechtigte Wähler zu beteiligen. Sie sind eingeladen, auf Wahlvorschlägen der FDP zu kandidieren.
Den nicht wahlberechtigten Ausländern, die in hessischen Städten und Gemeinden leben, gibt die Hessische Gemeindeordnung die Möglichkeit, sich in Ausländerbeiräten zu organisieren. Die FDP setzt sich dafür ein, dass ihre Interessen auf diese Weise - und durch Ausländerbeauftragte - in den Städten, Gemeinden und Landkreisen Berücksichtigung finden.
Lokale Integrationskonzepte müssen hierauf einen besonderen Schwerpunkt setzen. Dabei ist die Idee von so genannten Integrationsvereinbarungen, die eine Zielvereinbarung zwischen Glaubensgemeinschaften und Kommune darstellen, ein sinnvolle Möglichkeit, um Vorurteile zwischen beiden Seiten abzubauen, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Wertegemeinschaft zu leisten und einen geordneten gegenseitigen Integrationsprozess anzustreben.
14. Stärkung des Bürgerengagements
Leben in der Gemeinde bedeutet vor allem Leben in der Gemeinschaft. In dieser Gemeinschaft sind Sport- und Kulturvereine ebenso unverzichtbar wie soziale Initiativen. Wer am Leben in der Gemeinde aktiv und interessiert teilnimmt, steigert seine persönliche Lebensqualität.
Das Gefühl der Verbundenheit mit dem Ort, in dem man lebt, kann nur aus dem Engagement „Bürger für Bürger“ erwachsen. Liberale Kommunalpolitik tritt dafür ein, dass Vereine und Initiativen notwendige Freiräume und Rahmenbedingungen erhalten, um sich entfalten zu können. Für die FDP sind Eigeninitiative, Selbsthilfe und das Ehrenamt untrennbar verbunden mit dem Einsatz für die Gemeinschaft. So sind die vielfältigen Sportvereine herausragende Beispiele funktionierender, eigen-verantwortlicher Bürgeraktivität.
Ziele liberaler Kommunalpolitik sind deshalb:
• die Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Ausüben des Ehrenamtes durch Qualifizierung, Anleitung, Vereinfachung von Verwaltungsvorschriften,
• darüber zu wachen, dass das Ehrenamt nicht als Ersatz für professionell Erforderliches missbraucht wird. Das Ehrenamt soll vielmehr notwendige zusätzliche Leistungen ermöglichen.
• die Zusammenführung engagierter, hilfswilliger Bürger mit Hilfe Suchenden in Anlaufstellen (Freiwilligen-Agenturen),
• die Unterstützung für Selbsthilfegruppen, die sich durch Eigeninitiative und Eigenverantwortung auszeichnen. Die Unterstützung soll aber immer zeitlich begrenzt und am notwendigen Bedarf orientiert gewährt werden, damit der Charakter einer privaten Initiative gewahrt bleibt.
15. Jugendbeteiligung fördern
Die Demokratie ohne Nachwuchs hat keine Zukunft. Jugendbeteiligung ist eine Herausforderung für Erwachsene und Jugendliche. Probleme der Generationengerechtigkeit und die verantwortungsbewusste Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sind Aufgaben, die alle Altersstufen gleichermaßen betreffen. Dabei sind Jugendliche gleichberechtigte Partner. Gefragt zu sein, gemeinsam mit anderen Lösungen zu erarbeiten, und in der Öffentlichkeit eine positive Aufmerksamkeit zu erhalten, hat für Jugendliche eine besondere Bedeutung.
Die FDP fordert deshalb,
• die Eigeninitiativen von Jugendlichen aufzugreifen und ihre Selbstorganisation zu fördern,
• Jugendliche in Form von konkreten, handfesten Aktionen und Projekten, Schülerwahlen und Jugendparlamenten zu beteiligen und die Begleitung des Engagements durch intensive Öffentlichkeitsarbeit,
• die Generationengerechtigkeit als Schutz vor Überforderungen der Jugend bei politischen Entscheidungen mit langfristigen Auswirkungen zu beachten,
• die Jugend durch spezielle Jugendarbeit , Projekte der Sucht- und Gewaltprävention, soziale Betreuung und jugendspezifische kulturelle Aktivitäten besser zu unterstützen.
16. Selbstbestimmtes Leben stärken – Liberale Seniorenpolitik
Ältere Menschen müssen am gesellschaftlichen Leben partizipieren können. Alter bedeutet heute eben nicht Abhängigkeit von anderen, sondern muss ein möglichst lange selbstbestimmtes Leben meinen. Die meisten Älteren sind aktiv und wollen ihre Zeit sinnvoll in das Gemeinwesen einbringen. Von ihren Erfahrungen können alle profitieren. Zu den Zielen der Seniorenpolitik gehört die Gestaltung von Rahmenbedingungen für ein würdevolles Alter, die es Seniorinnen und Senioren ermöglicht, ihr Leben selbstständig und eigenverantwortlich bestimmen und gestalten zu können und ohne Angst vor Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung leben zu können. Schwerpunkt der Seniorenpolitik müssen Generationengerechtigkeit und Vermeidung von Altersdiskriminierung sein.
Deshalb fordert die FDP, dass
• alle Regelungen, Vorschriften und Gesetze, die ältere Menschen diskriminieren, abgeschafft werden,
• die Interessen von Seniorinnen und Senioren bei allen Entscheidungen auf kommunaler Ebene berücksichtigt werden,
• den Seniorinnen und Senioren Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie sie sich im Rahmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung ehrenamtlich in den Kommunen einsetzen können,
• Informations- und Hilfebörsen eingerichtet werden, um gesellschaftliche Mitwirkungsmöglichkeiten, Weiterbildung, Internetkenntnisse, Freizeitaktivitäten, Gesundheitsvorsorge und Erhaltung der Selbständigkeit zu unterstützen,
• Erleichterung der Behördengänge für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen durch den Auf- und Ausbau einer elektronischen Verwaltung,
• Initiativen im ländlichen Raum, die es älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen ermöglicht, ihre Einkäufe durch abrufbare Transportmöglichkeiten selbst erledigen zu können, unterstützt werden.
17. Miteinander leben – Menschen mit Behinderungen integrieren
Menschen mit Behinderungen bereichern unsere Gesellschaft. Leider sind sie immer noch Barrieren und Diskriminierungen ausgesetzt, die es abzubauen gilt.
Deshalb fordert die FDP, dass
• Regelungen, Vorschriften und Gesetze, die Menschen mit Behinderungen diskriminieren, abgeschafft werden,
• die Interessen von Menschen mit Behinderungen bei allen Entscheidungen auf kommunaler Ebene berücksichtigt werden,
• Barrierefreiheit als großes Planungsziel kommunalpolitisch unterstützt wird,
• der ÖPNV für Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen nutzbar ist,
• das auch bei den touristischen Angeboten und Hotels Menschen mit Behinderungen Berücksichtigung finden.
18. Kommunale Gesundheitspolitik
Eine gute Versorgung im Krankheitsfall ist das zentrale Anliegen der Menschen an die kommunale Gesundheitspolitik. Trotz der Überbürokratisierung und Reglementierung muss kommunale Gesundheitspolitik Rahmenbedingungen schaffen, damit den kranken Menschen in zumutbarer Entfernung ein ausreichendes Angebot an medizinischer und pflegerischer Leistung durch Heilberufe, Pflegedienste und Krankenhäuser zur Verfügung steht. Liberale kommunale Gesundheitspolitik fordert eine enge Zusammenarbeit der freien, niedergelassenen Heilberufe untereinander sowie mit den Krankenhäusern der Region.
Eine dem Bedarf angepasste Versorgung auf verschiedenen Leistungsebenen (Grund-, Regel, Schwerpunkt- und Maximalversorgung) ist zu gewährleisten. Dabei ist trotz des eingeleiteten und notwendigen Bettenabbaus eine intelligente, die Notfallversorgung gewährleistende Krankenhausplanung umzusetzen. Die Privatisierung von kommunalen Krankenhäusern ist dabei auch eine ins Auge zu fassende Möglichkeit. Die Zusammenarbeit von Krankenhäusern ist über Verwaltungsgrenzen hinaus zu fördern, damit Leistungen vor Ort kostengünstig angeboten werden können. Dabei sind moderne Medientechniken zu nutzen.
Die Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Heilberufen und den Krankenhäusern ist ständig zu verbessern und auszubauen. Dabei ist auch daran gedacht, dass Niedergelassene in den Krankenhäusern praktizieren. Pflegedienste, Krankentransport- und Rettungsdienste sind so zu organisieren, dass chancengleicher Wettbewerb für private und freigemeinnützige Anbieter ermöglicht wird.
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