Haushalt

Alexander Noll, haushaltspolitischer Sprecher Prinzip einer soliden Haushaltsführung
Eine solide Haushaltsführung bedeutet für die FDP: Reduzierung der Nettoneuverschuldung Schritt für Schritt bis zum Jahr 2011. Das bedeutet: Finanzierung der laufenden Ausgaben aus Steuern, steuerähnlichen Abgaben, Verwaltungseinnahmen. Fremdmittel und Erlöse aus Vermögensveräußerungen werden ausschließlich zur Finanzierung von Investitionen, z.B. Baumaßnahmen, Erwerb von Fahrzeugen, Geräten oder sonstigen Investitionen eingesetzt.
Liberale Finanzpolitik wird Schluss machen mit dem unvertretbaren Umgang mit öffentlichen Mitteln. Statt die Prioritäten neu und konsequent festzulegen, wurden dem Land „neue“ Aufgaben übertragen, ohne „alte“ zu streichen oder zumindest in der Priorität zu verändern. Die zwangsläufige Folge war, dass das finanzielle Gleichgewicht vernachlässigt und ein steigender Teil der Staatsausgaben mit Krediten finanziert werden musste. Inzwischen hat der Schuldenstand des Landes eine Größe von über 32 Mrd. Euro erreicht. Dazu kommt eine etwa gleich große Summe an Pensionsverpflichtungen, denen keine annähernd ausreichende Rücklage gegenübersteht.
Die bisherigen Regeln zur Verschuldungsbegrenzung haben sich als unwirksam erwiesen. Sie sind unklar und ziehen bei Verstoß keinerlei Konsequenzen für die Verursacher nach sich.
Konjunkturbedingt vorübergehend höhere Steuereinnahmen sind keine Problemlösung, sondern täuschen nur zeitweise darüber hinweg, dass zwischen dem gegenwärtigen Ausgaben- und Einnahmenniveau jedes Jahr eine strukturelle Lücke im Umfang von 1,5 bis 2 Mrd. Euro klafft. Diese Lücke muss durch verringerte Ausgaben geschlossen werden.
Eine Reduzierung der Verschuldung lässt sich nur schrittweise und planmäßig erreichen. Sie setzt voraus, dass das Ausgabeniveau des Landes Hessen reduziert wird. Das bedeutet:
• Es werden Präferenzbereiche festgelegt. In diesen Bereichen ist das staatliche Leistungsniveau aufrecht zu erhalten oder sogar noch zu steigern. Ausgaben dürfen in diesem Fall allenfalls dann verringert werden, wenn deren Effekt durch eine gleichzeitige Effizienzsteigerung kompensiert wird.
• Die übrigen Leistungen werden, soweit sie der Landesentscheidung unterliegen, vermindert.
• Ausgehend von einer grundlegenden Aufgabenkritik überprüft und verändert das Land die Aufgabendurchführung und verringert Leistungsstandards auf das Notwendige. Soweit dazu Bundesgesetze verändert werden müssen, wird dies vom Land über den Bundesrat angestoßen.
Politisches Ziel ist es, die Netto-Neuverschuldung durch das Land spätestens ab dem Jahr 2011 - bei entsprechenden Steuereinnahmen bereits eher – dauerhaft einzustellen. Die Netto-Neuverschuldung durch das Land ist in der Hessischen Verfassung ausdrücklich zu verbieten. Ab dem Jahr 2012 müssen Haushaltsüberschüsse erzielt werden, damit das Land endlich mit der Nettotilgung der bestehenden Landesschulden beginnen kann.
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